Im Namen des Herrn

22. November 2012

SPD-AfA Unterfranken begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Weihnachten ist das Fest der Liebe, der Besinnung und der Nächstenliebe. Und gerade bei letzterem setzt die Kirche besondere Maßstäbe. Wer bei der Kirche arbeitet, der darf nicht streiken. Überhaupt werden dort keine Gewerkschaften erlaubt, schließlich arbeitet Mann oder Frau für einen übergeordneten, höheren Sinn. In der christlichen Dienstgemeinschaft, soll es gleichberechtigt und harmonisch zugehen. Vielen Menschen ist überhaupt nicht bekannt, dass es gerade bei der Kirche unfaire Arbeitsbedingungen, niedrige Löhne und verweigerte Mitbestimmung gibt.

Der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands mit 1,3 Mio. Beschäftigten verzichtet darauf, die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zu übernehmen. So konnten Lohndumping, Leiharbeit und Ausgliederungen bei den christlichen Trägern Einzug halten. Besonders betroffen davon sind Pflegekräfte, Reinigungskräfte und das Küchenpersonal. Deshalb ist es zu begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am gestrigen Dienstag entschieden hat, dass zukünftig die Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen mit am Tisch sitzen dürfen und hat damit die Klage kirchlicher Arbeitgeber zurückgewiesen. Die rechtlichen Bedingungen, unter denen die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen arbeiten, stammen teilweise noch aus der Weimarer Republik und sind mittlerweile völlig aus der Zeit geraden. „Dieses Urteil, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen aber folgen! Die weihnachtliche Stimmung darf nicht nur in manchem Wohnzimmer vorherrschen, sondern vor allem in den Herzen der Menschen und im Besonderen bei der Kirche“, so der AfA-Bezirksvorsitzende Bernd Rützel. Wenn nicht dort, wo denn sonst?

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